.Geschäftsordnung des
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Geltungszeitraum von: 01.01.2025
Geltungszeitraum bis: 08.11.2025
Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B.
Vom 1. Jänner 2025
ABl. Nr. 266/2024
####1. Allgemeines
1Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. 2Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
#2. Zuordnung von Bereichen
Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1 | Bischof CHALUPKA vertreten durch OKRin BACHLER |
- GremienLeitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.Kirchenpresbyterium A.B.
- Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der ÖffentlichkeitInternationale Kooperationen und Ökumene, MedienInterreligiöse Angelegenheiten
- BereicheGesamtkirchliches HirtenamtUrlaubsseelsorge und TourismusMission und Evangelisation
- SonstigesKollektenIslambeauftragteNotfallseelsorgeDelegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2 | OKRin BACHLER Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischof CHALUPKA |
- Stellenplan der Kirche A.B.Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
- Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
- Lektorenarbeit
- Beauftragte für Gewaltprävention
2.3 | OKR BECK Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch OKR KÖBER |
- Rechtliche AgendenRechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, BauansuchenRechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und TeilgemeindenKollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
- Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
- Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4 | OKR KÖBER Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch OKR RIEßLAND |
Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5 | OKR RIEßLAND Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. OKR KILIAN |
- Finanz- und WirtschaftsangelegenheitenVeranlagung
- Wirtschaftliche AgendenRechnungswesen inkl. Jahresabschluss und PlanungA.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
- SonstigesGeschäftsführung des Lutherischen Nationalfonds
2.6 | stv. OKR KILIAN stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch OKR RIEßLAND |
- Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
- Prozess-/Changemanagement Projekte
3. Inkrafttreten
1Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. 2Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 241/2021) tritt gleichzeitig außer Kraft.