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Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B.

Vom 9. November 2025

ABl. Nr. 178/2025

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1. Allgemeines

Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
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2. Zuordnung von Bereichen

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1
Bischöfin RICHTER vertreten durch Oberkirchenrätin BACHLER
  1. Gremien
    • Leitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.
    • Kirchenpresbyterium A.B.
  2. Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der Öffentlichkeit
    • Internationale Kooperationen und Ökumene, Medien
    • Interreligiöse Angelegenheiten
  3. Bereiche
    • Gesamtkirchliches Hirtenamt
    • Urlaubsseelsorge und Tourismus
    • Mission und Evangelisation
  4. Sonstiges
    • Kollekten
    • Islambeauftragte
    • Notfallseelsorge
    • Delegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2
Oberkirchenrätin BACHLER – Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischöfin RICHTER
  1. Stellenplan der Kirche A.B.
    • Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
  2. Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
  3. Lektorenarbeit
  4. Beauftragte für Gewaltprävention
2.3
Oberkirchenrat BECK – Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch Oberkirchenrat KÖBER
  1. Rechtliche Agenden
    • Rechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.
    • Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, Bauansuchen
    • Rechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und Teilgemeinden
    • Kollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
  2. Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
  3. Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4
Oberkirchenrat KÖBER – Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
  • Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
  • Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
  • Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
  • Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5
Oberkirchenrat RIEßLAND – Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. Oberkirchenrat KILIAN
  1. Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
    • Veranlagung
  2. Wirtschaftliche Agenden
    • Rechnungswesen inkl. Jahresabschluss und Planung
    • A.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
2.6
stv. Oberkirchenrat KILIAN – stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
  1. Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
  2. Prozess-/Changemanagement Projekte
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3. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 266/2024) tritt gleichzeitig außer Kraft.