.Geschäftsordnung des
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Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B.
Vom 9. November 2025
ABl. Nr. 178/2025
####1. Allgemeines
1 Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. 2 Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
#2. Zuordnung von Bereichen
Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1 | Bischöfin RICHTER vertreten durch Oberkirchenrätin BACHLER |
- Gremien
- Leitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.
- Kirchenpresbyterium A.B.
- Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der Öffentlichkeit
- Internationale Kooperationen und Ökumene, Medien
- Interreligiöse Angelegenheiten
- Bereiche
- Gesamtkirchliches Hirtenamt
- Urlaubsseelsorge und Tourismus
- Mission und Evangelisation
- Sonstiges
- Kollekten
- Islambeauftragte
- Notfallseelsorge
- Delegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2 | Oberkirchenrätin BACHLER – Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischöfin RICHTER |
- Stellenplan der Kirche A.B.
- Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
- Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
- Lektorenarbeit
- Beauftragte für Gewaltprävention
2.3 | Oberkirchenrat BECK – Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch Oberkirchenrat KÖBER |
- Rechtliche Agenden
- Rechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.
- Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, Bauansuchen
- Rechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und Teilgemeinden
- Kollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
- Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
- Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4 | Oberkirchenrat KÖBER – Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND |
- Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
- Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
- Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
- Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
- Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5 | Oberkirchenrat RIEßLAND – Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. Oberkirchenrat KILIAN |
- Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
- Veranlagung
- Wirtschaftliche Agenden
- Rechnungswesen inkl. Jahresabschluss und Planung
- A.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
2.6 | stv. Oberkirchenrat KILIAN – stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND |
- Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
- Prozess-/Changemanagement Projekte
3. Inkrafttreten
1 Diese Geschäftsordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. 2 Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 266/2024) tritt gleichzeitig außer Kraft.