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Geltungszeitraum von: 07.05.2013

Geltungszeitraum bis: 31.12.2024

Richtlinie für die Inanspruchnahme von Supervision
in der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich

Vom 7. Mai 2013

ABl. Nr. 96/2013, 20/2016, 52/2023

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  1. Die Evangelische Kirche H.B. in Österreich unterstützt die im aktiven Dienst stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer, Lehrvikarinnen und Lehrvikare, Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie Jugendreferentinnen und Jugendreferenten durch Supervision als berufsbegleitende Beratung.
  2. 1Geförderte Supervision kann bei allen SupervisorInnen aufgenommen werden, die einem anerkannten Supervisionsverband in Österreich angehören. 2Als Orientierung gelten die Listen der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS) oder des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP).
  3. Die Kosten werden zu einem Drittel durch die Evangelische Kirche H. B. in Österreich und zu einem Drittel durch die jeweilige Pfarrgemeinde subventioniert.
  4. 1Den berechtigten Personen werden bis zu 15 Supervisionseinheiten sowohl für Einzel-, Gruppen- bzw. Teamsupervision pro Kalenderjahr jeweils zu zwei Dritteln bis zur Höhe der kirchlichen Honorarsätze, von der Kirchenkanzlei H. B. nach Vorlage der entsprechenden Belege refundiert. 2Belege sind bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres einzureichen. 3Die Abrechnung erfolgt über die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich.
  5. Inanspruchnahme einer Supervisionseinheit maximal in der Höhe folgender Honorarsätze:
    Einzelsupervision:
    1Einzelsupervision à 50 Minuten: brutto EUR 120. 2Der Selbstbehalt für eine Einheit beträgt brutto EUR 40.
    Gruppen- und Teamsupervision:
    1Gruppensupervision (PfarrerInnen aus verschiedenen Gemeinden und Bereichen) und Teamsupervision (PfarrerInnen, die in einer Gemeinde oder in einem Bereich zusammenarbeiten) à 90 Minuten (Doppeleinheit): Gesamtpreis brutto EUR 240.
    2Der Selbstbehalt für eine Doppeleinheit beträgt z. B. bei einer Gruppengröße von fünf Teilnehmenden brutto EUR 16 pro Person; bei einer Gruppengröße von vier Teilnehmenden brutto EUR 20 pro Person und bei einer Teamsupervision von zwei Teilnehmenden EUR 40 pro Person.
  6. Das Formular für die Einreichung liegt in der Kirchenkanzlei H. B. auf und ist über die Website der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich www.reformiertekirche.at abrufbar.
  7. Für Anfragen stehen der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich oder die/der VertreterIn der PfarrerInnen im Verein Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich zur Verfügung.

wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER