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Geltungszeitraum von: 07.09.2006
Geltungszeitraum bis: 06.04.2024
Richtlinien für Ersätze bei IT-Ausrüstung durch das Lutherische Nationalkomitee
Vom 7. September 2006
####1Der Evangelische Oberkirchenrat A. B. hat in seiner Sitzung am 8. August 2006 beschlossen, auf Grund der sehr unterschiedlichen Ausstattungswünsche einzelner Gemeinden im IT-Bereich, die Unterstützung aus dem LNK durch Richtlinien zu regeln.
2Ersetzt werden auf Grund des Nachweises mit Rechnungen 50% der Ausgaben, für eine gute Standardausrüstung:
Für den PC | 450,— €, | |
Monitor | 230,— €, | |
Windows | 80,— €, | |
Office | 250,— €, | |
Spam- und Virensoftware | 40,— €, | |
davon jeweils 50%. |
3Für die Anschaffung eines Notebooks wird die entsprechende Summe von PC und Monitor = 680,— € angenommen.
4Bei einer günstigeren Anschaffung gilt der tatsächlich bezahlte Preis.
5Einzureichen an den
Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
z. H. des Vorsitzenden des Lutherischen Nationalkomitees
Bischof Mag. Herwig Sturm.
z. H. des Vorsitzenden des Lutherischen Nationalkomitees
Bischof Mag. Herwig Sturm.
6Für den Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
Lutherisches Nationalkomitee:
Bischof Mag. Herwig Sturm
Bischof Mag. Herwig Sturm