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Geltungszeitraum von: 07.09.2006

Geltungszeitraum bis: 06.04.2024

Richtlinien für Ersätze bei IT-Ausrüstung durch das Lutherische Nationalkomitee

Vom 7. September 2006

ABl. Nr. 246/2006, 62/2024

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1Der Evangelische Oberkirchenrat A. B. hat in seiner Sitzung am 8. August 2006 beschlossen, auf Grund der sehr unterschiedlichen Ausstattungswünsche einzelner Gemeinden im IT-Bereich, die Unterstützung aus dem LNK durch Richtlinien zu regeln.
2Ersetzt werden auf Grund des Nachweises mit Rechnungen 50% der Ausgaben, für eine gute Standardausrüstung:
Für den PC
450,— €,
Monitor
230,— €,
Windows
80,— €,
Office
250,— €,
Spam- und Virensoftware
40,— €,
davon jeweils 50%.
3Für die Anschaffung eines Notebooks wird die entsprechende Summe von PC und Monitor = 680,— € angenommen.
4Bei einer günstigeren Anschaffung gilt der tatsächlich bezahlte Preis.
5Einzureichen an den
Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
z. H. des Vorsitzenden des Lutherischen Nationalkomitees
Bischof Mag. Herwig Sturm.
6Für den Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
Lutherisches Nationalkomitee:
Bischof Mag. Herwig Sturm

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