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Geltungszeitraum von: 07.06.2016

Geltungszeitraum bis: 30.06.2022

Wohnstipendien am Wilhelm-Dantine-Haus

Vom 7. Juni 2016

ABl. Nr. 82/2016

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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirche A. und H. B. vergibt pro Studienjahr bis zu drei Wohnstipendien an Bewohnerinnen und Bewohner des Wilhelm-Dantine-Hauses.
( 2 ) Das Wohnstipendium wird für jeweils ein Studienjahr gewährt, beträgt monatlich 150 Euro und wird in der Regel zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Für Zeiten, in denen das Wilhelm-Dantine-Haus nicht bewohnt wird — z. B. während der vorlesungsfreien Zeit — wird kein Stipendium gewährt und ist dieses anteilig zu kürzen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Vorhinein. Eine mehrmalige Vergabe an dieselbe Person ist zulässig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Wohnstipendium.
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§ 2

Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums sind:
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§ 3

( 1 ) Der Bewerbung sind anzuschließen:
  • Lebenslauf,
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Kirche der GEKE,
  • Nachweis des günstigen Studienerfolges,
  • Nachweis über die soziale Bedürftigkeit, z. B. Jahreslohnzettel der Eltern.
( 2 ) Bewerbungen für das Wintersemester sind bis zum 15. Juni, Bewerbungen für das Sommersemester bis zum 15. November des jeweiligen Jahres beim Studienleiter bzw. bei der Studienleiterin des Wilhelm-Dantine-Hauses einzureichen.
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§ 4

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Kommission, bestehend aus
  • einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Oberkirchenrates A. und H. B.
  • dem Studienleiter bzw. der Studienleiterin des Wilhelm-Dantine-Hauses,
  • einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Heimvertretung des Wilhelm-Dantine-Hauses.
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§ 5

Die Mitglieder der Vergabekommission sind zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen aus ihrer Tätigkeit bekannt wird, verpflichtet. Ein Zuwiderhandeln durch den Vertreter bzw. die Vertreterin der Heimvertretung stellt einen groben Verstoß im Sinne von § 12 Abs. 1 Z. 6 Studentenheimgesetz dar und kann zur Kündigung des Wohnplatzes führen.
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§ 6

Stipendien werden erstmals für das Wintersemester 2016/17 vergeben.