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Richtlinien für die Subvention von GemeindepädagogInnenstellen in Pfarrgemeinden, Verbänden von Pfarrgemeinden und in den Superintendenzen der Evangelischen Kirche A.B.

Vom 1. September 2008

ABl. Nr. 28/2008

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A.

Der Synodalausschuss A. B. hat in seiner Sitzung am 6. Feber 2008 folgende Richtlinien für die Subvention von GemeindepädagogInnenstellen in Pfarrgemeinden und Verbänden von Pfarrgemeinden der Evangelischen Kirche A. B. beschlossen:
  1. Die Subvention beträgt im 1. Jahr 20%, im 2. Jahr 15%, im 3. Jahr 10% und im 4. Jahr 5%.
  2. Ein neuerliches Ansuchen ist frühestens nach Ablauf von 10 Jahren ab Beginn möglich (4 Jahre Finanzierung, 6 Jahre Pause).
  3. Der Beginn der Regelung ist der 1. September 2008, bestehende Subventionen sind mit 1. September 2008 einzubeziehen. Die Regelung tritt damit in Kraft.
  4. Die Subvention wird mit der entsprechenden Position im Haushalt gedeckelt.
  5. Die Ansuchen sind stets im Dienstweg an den Evangelischen Oberkirchenrat A. B. zu richten.
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B.

Der Synodalausschuss A. B. hat in seiner Sitzung am 6. Feber 2008 folgende Richtlinien für die Subvention von GemeindepädagogInnenstellen in den Superintendenzen A. B. der Evangelischen Kirche A. B. beschlossen:
  1. Die Stelle wird in den Dienststellenplan für geistliche AmtsträgerInnen einbezogen.
  2. Für bereits bestehende Stellen gibt es eine Übergangsfrist (Einbeziehung erst nach zwei Jahren).