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Gebührenverordnung für das Matriken- und Archivwesen

Vom 5. März 2013

ABl. Nr. 56/2013, 165/2020

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Zur Vereinheitlichung der Gebühren für Leistungen im Matriken- und Archivwesen der Evangelischen Kirche in Österreich sowie in Abstimmung mit den von anderen kirchlichen und staatlichen Stellen vorgeschriebenen Gebühren für gleichartige Leistungen verordnet der Oberkirchenrat A. und H. B.:
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§ 1

( 1 ) Folgende Gebühren können für Tätigkeiten auf den Gebieten des Matriken- und Archivwesens von Pfarrgemeinden und Superintendenturen und vom Kirchenamt A.B. und der Kirchenkanzlei H.B. maximal vorgeschrieben werden:
EUR
a)
Antragsgebühr für die Erledigung schriftlicher Anfragen
15,00
b)
Ausstellung von Personenstandsurkunden
10,00
c)
beglaubigte Kopien von Matrikeneintragungen pro Kopie
6,00
d)
Überbeglaubigungen
18,00
e)
wortwörtliche Abschriften von Matrikeneintragungen pro Eintragung
11,00
f)
Abschriften von Archivgut pro Seite
25,00
g)
Kopien (A4) aus Archivgut und unbeglaubigte Kopien von Matrikeneintragungen, pro Seite oder jeweils aliquot im Ausmaß von A4
0,40
h)
Scan und elektronischer Versand pro Bilddatei oder abgelichteter Seite
3,00
i)
Recherchen pro Stunde Arbeitszeit, jeweils aliquot im zeitlichen Ausmaß
60,00
( 2 ) Die Gebühren nach Abs. 1 lit. b bis i sind jeweils zusätzlich zur allgemeinen Antragsgebühr nach lit. a zu entrichten.
( 3 ) Portokosten und Anschaffungskosten für digitale Speichermedien sind ohne Aufschlag weiter zu verrechnen.
( 4 ) Gebühren können aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.
( 5 ) Im Wege der Amtshilfe zu erbringende Leistungen sind gebührenfrei.
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§ 2

( 1 ) Für die Anfertigung und Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Archivs für kommerzielle Zwecke, einschließlich der Veröffentlichung im Internet, sind 50 EUR pro Vorlage zu entrichten.
( 2 ) Bei wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder volksbildnerischen Publikationen oder Zwecken und bei Veröffentlichungen, die dem Interesse der Kirche dienen, kann von der Einhebung einer Gebühr abgesehen werden.