.

Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften (heterosexuell und homosexuell)

Vom 9. Oktober 2001

ABl. Nr. 199/2001, 84/2006, 13/2018

#

A.
Grundsätze

  • Öffentlicher Gottesdienst, der in seiner Wertigkeit einer kirchlichen Trauung entspricht.
  • Evangeliumsgemäße Verkündigung.
  • Bereitschaft zu dauerhaftem Zusammenleben.
  • Segensformulierung, die die Partner/Partnerinnen als Paar anspricht und zugleich jeden sakramentalen Charakter vermeidet.
  • Von Ersatzhandlungen wie Salbungen ist abzusehen.
  • Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften geschieht im Namen Gottes und bedarf daher an keiner Stelle der Liturgie einer theologischen Rechtfertigung. Das gilt insbesondere für die Begrüßung, die Predigt und die Segnungsformel.
  • Gemäß der reformierten freien Predigtwahl keine Textvorschläge für die Predigt.
  • Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften darf keine rigoroseren moralischen Standards voraussetzen als die kirchliche Trauung bisheriger Praxis.
  • Für unsere Kirche sind nicht-eheliche Partnerschaften keine defizitären Partnerschaften im Vergleich zu ehelichen Partnerschaften, sondern eine eigene Form der Partnerschaft vor Gott und in der Welt.
#

B.
Kirchenrechtliche Richtlinien für die Segnung
nicht-ehelicher Partnerschaften

  1. Die 2. Session der 14. Synode H. B. hat am 8. November 1999 in Bregenz beschlossen, den Pfarrgemeinden der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich Segnungsgottesdienste für nicht-eheliche Partnerschaften zu empfehlen. Die Durchführung solcher Gottesdienste ist an den Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung gebunden. Der/die jeweilige Gemeindepfarrer/pfarrerin hat das Recht, die Abhaltung solcher Gottesdienste aus Gewissensgründen abzulehnen.
  2. Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften ist ein Gottesdienst, der seine Besonderheit durch die Bereitschaft der Partner erhält, ihren Willen zu dauerhaften Zusammenleben auch öffentlich zu bekunden und um Gottes Segen zu bitten. Die Evangelische Kirche H. B. in Österreich bietet solche Gottesdienste im Vertrauen darauf an, damit Gottes Willen zu erfüllen.
  3. Voraussetzung für einen Segnungsgottesdienst ist, dass einer/eine der Partner/Partnerinnen evangelischen Bekenntnisses ist.
  4. Über die Überlassung von Kirchengebäuden für Segnungsgottesdienste, die von Gastpfarrern/pfarrerinnen durchgeführt werden, entscheidet das zuständige Presbyterium gemäß Art. 46 Abs. 3 Z. 10 KV.
  5. Der gottesdienstliche Charakter der Segnung von nicht-ehelichen Partnerschaften ist in jedem Fall zu wahren. Der Umgang mit der Öffentlichkeit und den Medien hat sich nach den örtlichen Gepflogenheiten („Hausordnung der jeweiligen Kirche“) in Hinblick auf die Kasualgottesdienste zu richten.
  6. Wünscht einer/eine der Partner/Partnerinnen, dass ein Seelsorger seiner/ihrer Kirche am Segnungsgottesdienst mitwirkt, so besteht seitens der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich kein Hindernis.
  7. Segnungsgottesdienste für nicht-eheliche Partnerschaften sind in der jeweiligen Pfarrgemeinde in geeigneter Weise zu dokumentieren.
    Eine Bestätigung über die Durchführung eines solchen Gottesdienstes kann auf Wunsch ausgestellt werden.
  8. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Info-Prospekts über die Segnung von nicht standesamtlich geschlossener hetero- bzw. homosexuellen Partnerschaften, d. h. jeweils einen (1) für die Evangelische Kirche H. B.
#

C.
Gottesdienst mit der Segnung einer nicht-ehelichen Partnerschaft

  • Liturgie
  • Glocken
  • (Orgel)musik und Einzug
  • Votum
  • Begrüßung
    (Lied)
  • Psalm
    (Lesung)
    (Musik)
  • Predigttext
    Gemäß der Tradition unserer Kirche wird vom Pfarrer bzw. der Pfarrerin erwartet, dass er/sie auf Grund des seelsorgerlichen Gesprächs mit den Partnern einen geeigneten Bibeltext auswählt und auslegt.
  • Predigt
  • Fragen an die Partner/Partnerinnen (hintereinander an jeden von beiden)
    1. Pfarrer/in: „N.N. willst du N.N. als deinen Partner/deine Partnerin aus Gottes Hand nehmen, mit ihm/ihr nach Gottes Gebot leben, ihn/sie lieben und ehren, in guten und bösen Tagen ihn/sie nicht verlassen und ihm/ihr treu sein?“
      (So antworte „Ja“)
    2. N.N. und N.N. gebt einander das Versprechen.
      „N.N., ich will dich als meinen Partner/als meine Partnerin aus Gottes Hand nehmen, mit dir nach Gottes Gebot leben, dich lieben und ehren, in guten und bösen Tagen dich nicht verlassen und dir treu sein.“
  • Segnung
    1. Biblisch-trinitarisch
      z. B. „N.N. und N.N., es segne euch und behüte euch der allmächtige und barmherzige Gott, der Vater, der Sohn und der heilige Geist.“
    2. Biblisch
      z. B. „Gott ist Liebe. Und wer in der Liebe lebt, der lebt in Gott und Gott in ihm.“
      Dazu: „Der Herr segne euch und behüte euch von nun an bis in Ewigkeit.“
  • Musik
    (Abendmahl)
    (Musik)
  • Fürbitten
  • Vaterunser
  • Segen
  • Musik