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Richtlinien zum Gebrauch der Amtskleider

Vom 27. Dezember 2002

ABl. Nr. 235/2002

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1. 1Die derzeit übliche Amtskleidung ist der schwarze Talar, der vor 180 Jahren vor allem in den deutschsprachigen lutherischen Kirchen eingeführt wurde. 2Pfarrer(innen) und Vikare(innen) tragen ihn bei Gottesdiensten und Amtshandlungen, die sie selbstständig leiten oder dabei mitwirken. 3Lektoren tragen in der Regel einen schwarzen Lektorentalar. 4Die entsprechende Kleidung sollte schwarz sein (siehe Amtskleidverordnung).
2. 1Das Tragen anderer liturgischer Gewänder (weißer Talar, Albe) und das Tragen der Stola zum schwarzen Talar ist möglich. 2Dazu bedarf es des Einvernehmens zwischen Pfarrer(in) und Presbyterium und einer sorgfältigen Vorbereitung der Gemeinde. 3Der Superintendent/die Superintendentin ist darüber in Kenntnis zu setzen.
3. 1Bevor besondere liturgische Gewänder im Gottesdienst gebracht werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung der Gemeinde. 2Ein entsprechender Beschluss soll Teil einer gemeinsamen Bemühung um die Gestaltung eines lebendigen Gottesdienstes sein.
4. Bei ökumenischen Gottesdiensten ist grundsätzlich der schwarze Talar zu tragen, damit eine Verwechselbarkeit ausgeschlossen ist.

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